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Bürgerinformationen (6)

Die angenehmen warmen Temperaturen sind leider auch immer mit einer hohen Waldbrandgefahr oder Flächenbrandgefahr verbunden. Aktuell befinden wir uns in beiden Dingen schon auf der zweithöchsten Warnstufe (Stufe 4 von 5).

Advent, Advent ein Lichtlein brennt...

Die Adventszeit findet so ziemlich jeder schön - Kerzen, Lichterketten und der Weihnachtsbaum - das macht einfach Spaß. Wenn man allerdings nicht richtig aufpasst und sich richtig verhält, kann das jedoch ganz schnell eine sehr unangenehme Zeit werden.

Rauchmelder können Leben retten, da Sie durch ihn rechtzeitig vor dem giftigen Brandrauch gewarnt werden, durch den die meisten Todesfälle entstehen. Im Großteil der deutschen Bundesländer herrscht bereits Rauchmelderpflicht, in Bayern gibt es sie schon seit dem 25.09.2012. Diese besagt, dass alle Neubauten, die ab dem 31.01.2013 errichtet wurden, mindestens mit einem Rauchmelder in Kinder- und Schlafzimmer, sowie in jedem Flur, der zu Aufenthaltsräum führt, ausgestattet sein muss. Für Bestandsbauten gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2017.

(Die Information bezieht sich ausschließlich auf das Bundesland Bayern.)

 

Welchen Rauchmelder soll ich kaufen?

Sie sollten sich nur Rauchmelder kaufen, die mit dem CE-Zeichen inkl. Prüfnummer, sowie der Angabe "EN 14604" versehen sind. Eine weitere Empfehlung ist, auf das "VdS Prüfzeichen" zu achten.

Ab 01.07.2014 besteht auch in Deutschland eine allgemeine Warnwestenpflicht: In jedem Fahrzeug muss unabhängig von der Zahl der mitfahrenden Personen eine Warnweste vorhanden sein. Die Weste in rot, gelb oder orange muss der DIN EN 471 bzw. der EN ISO 20471:2013 entsprechen.

Die neue Regelung betrifft alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse; Motorräder und Wohnmobile bleiben ausgenommen. Der Fahrer ist verpflichtet die Weste bei einer Kontrolle vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen. Bei einem Verstoß droht ein Verwarnungsgeld.

In Deutschland ist die Rettungsgasse gesetzlich vorgeschrieben. Missachtungen können zu einer Geldstrafe oder sogar zu einem Strafverfahren führen. Sehen Sie sich daher das Video an, um zu erfahren, wie auch Sie den Helfern ein schnelles Helfen ermöglichen und damit Leben zu retten.

Um die Funktionsfähigkeit der Sirenen zu überprüfen, mit der unter anderem die Feuerwehr Pflochsbach alarmiert wird, wird von der Integrierten Leitstelle Würzburg einmal im Monat ein Probealarm ausgelöst. Dieser findet jeden dritten Samstag im Monat um 12:05 Uhr statt. Die Sirene vom Typ E57, mit der wir alarmiert werden, sitzt auf dem Dach des Pfarrheims in Pflochsbach.

Hier finden Sie die nächsten 5 Termine, an denen eine Sirenenprobe stattfindet.

Keine Termine

Ausbildung (Aktive)
Mittwoch, 17.04.24 um 19:00 Uhr
Ausbildung (Jugendfeuerwehr)
Donnerstag, 25.04.24 um 18:00 Uhr
Grillfest (Verein)
Donnerstag, 09.05.24 um 00:00 Uhr
Gruppenstunde (Kinderfeuerwehr)
Mittwoch, 15.05.24 um 17:30 Uhr
Ausbildung (Aktive)
Mittwoch, 15.05.24 um 19:00 Uhr